| "Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag der Zufall treffen" (F. Dürrenmatt) |
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Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 14. Oktober die EEG-Umlage für 2012 veröffentlicht. Sie beträgt 3,592 ct/kWh.
Hauptgründe für den wenn auch leichten Anstieg sind zum einen der schnell voranschreitende Ausbau der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung, vor allem von Solar- und Windanlagen, und der damit verbundenen Vergütungszahlungen an die Betreiber dieser Anlagen.
Die Eingangsschwelle für die "Besondere Ausgleichsregelung" des EEG wird zudem gesenkt, so dass die Einnahmen wahrscheinlich sinken werden. Mehr Informationen zur Ausgleichsregelung ab 2012 finden Sie hier.
Die Ethikkommission der Bundesregierung hat ihren Bericht zum Thema "Sichere Energieversorgung" vorgelegt.
Wir möchten Sie über die wichtigsten Empfehlungen und die darauffolgenden Beschlüsse der Regierungskoalition informieren.
- Die sieben derzeit abgeschalteten Atomkraftwerke werden nicht wieder aktiviert.
- Das Kernkraftwerk Krümmel soll nicht wieder ans Netz genommen werden.
- Drei der modernsten AKWs sollen wir 2021/2022 als Sicherheitspuffer genutzt werden.
- 2022 sollen auch diese restlichen Kraftwerke stillgelegt werden.
- Die Brennelementesteuer soll bleiben.
Die Information der Bundesregierung sowie den Abschlussbericht der Ethikkommission finden Sie mit diesem Link.
"Dauerhafte Abschaltung von acht Kernkraftwerken und Abschaltung der übrigen KKW bis 2018 lässt den Strompreis um fast ein Drittel steigen."
Dies ist eines der Ergebnisse einer Studie, die der BDI (Bundesverband der deutschen Industrie) vom Kölner Energieforschungsinstitut r2b energy consulting hat erstellen lassen.
In der am vergangenen Wochenende veröffentlichten Studie wird weiterhin dargestellt, dass Industrie und Gewerbe den größten Anteil der Mehrkosten zu tragen haben.
Die Kernaussagen, sowie die vollständige Studie finden Sie
über diesen Link.
Der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Änderungen im Strom- und Energiesteuergesetz treten somit zum 01.01.2011 in Kraft.
Hier nochmals die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Die monetären Auswirkungen sind für Energieversorgungsunternehmen insbesondere im Bereich der Kalkulation der Strom- und Fernwärmepreise sowie im Bereich von Contracting-Modellen zu berücksichtigen. Zum Beispiel werden Steuerbegünstigungen für Nutzenergieerzeugung (sog. Contracting) nur noch gestattet, sofern das Unternehmen zum produzierenden Gewerbe gehört.
Weiterhin wird der derzeit steuerermäßigte Bezug für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in eine nachträgliche Steuerentlastung umgewandelt. Das heisst, dass ein begünstigtes Unternehmen zunächst zum vollen Steuersatz den Strom bezieht und erst nachträglich eine Entlastung auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt in Höhe des Ermäßigungssatzes erhält. Die Beantragung und Vorlage von Erlaubnisscheinen ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Bundeskabinett hat am 1. September 2010 das Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen. In diesem sind u.a. jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für den Staat durch Änderungen bei
den Energiesteuern vorgesehen. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Landwirtschaft.
So ist u.a. Folgendes vorgesehen:
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